Kurz vor dem 2. Geburtstag findet die U7, die so genannte Zweijahres-Untersuchung statt (idealerweise zwischen dem 21. und 24. Lebensmonat, jedoch frühestens ab dem 20. Lebensmonat und spätestens bis zum 27. Lebensmonat.
Neben den allgemeinen Untersuchungen der Körperfunktionen steht jetzt vor allem die Überprüfung der geistigen Entwicklung im Vordergrund.
Ist das Kind in der Lage, Zwei-Wort Sätze zu bilden, bekannte Gegenstände zu benennen und einfache Aufforderungen verstehen?
Das Kleinkind sollte die so genannte „10-Wort-Schwelle“ erreicht haben. Außerdem kontrolliert der Kinder- und Jugendarzt bei der Zweijahres-Untersuchung die Milchzähne und holt evtl. versäumte Impfungen nach.
Diese Vorsorge geht auf Grund des Alters häufig ” mit Geschrei” einher! Nicht unruhig werden, wenn sich die Kinder weigern, gemessen oder gewogen zu werden.
Dieses Verhalten ist seitens der Entwicklung der Sozialreife korrekt und normal!!