Vorsorge U6

Kurz bevor das Kind ein Jahr alt ist, erfolgt die U6, die so genannte „Einjahresuntersuchung“  (i.d.R. zwischen 10. und 12. Lebensmonat, jedoch frühestens ab dem 9. Lebensmonat und spätestens bis zum 14. Lebensmonat.

Neben den allgemeinen Untersuchungen der Körperfunktionen stehen erneut die Überprüfung der Beweglichkeit und Körperbeherrschung im Vordergrund.

Der Kinder- und Jugendarzt kontrolliert, ob das Kind schon mit gestreckten Beinen und geradem Rücken frei sitzen oder sogar schon alleine stehen und dabei festhalten kann. Viele Kinder können sich schon in den Stand hochziehen.

Außerdem wird sich der Kinder- und Jugendarzt nach den sprachlichen Entwicklungen und dem allgemeinen Verhalten erkundigen und die Eltern an die erforderlichen Auffrischungsimpfungen erinnern.

Diese Vorsorge hat sehr viel mit Beobachtung in der Untersuchungssituation und Befragen der Eltern zu tun, da sich die Kinder häufig in der sogenannten “Fremdelphase” befinden. Es ist sehr wichtig eine entspannte und eventuell “distanzierte” Umgebungssituation herzustellen.

Die anstehenden Impfungen (MMR-Varicellen + Meningitis C) führen wir aus psychologischen gründen getrennt von der VU6 durch.