Telematik ab 1.7.2019 Vorschrift

Liebe Eltern, seit dem 1.7.2019 MUSS das Gesundheitswesen in Deutschland digital funktionieren.
Das bringt für Sie – und auch für uns – Umstände mit sich, die nicht immer angenehm sind.

 

Konkret:

ohne gültige Versichertenkarte dürfen wir Ihr Kind NICHT behandeln,

wenn Sie gesetzlich versichert sind!!
Der Gesetzgeber zwingt jede Praxis in Deutschland, die Versichertenkarte mit einem Zentralrechner  beim ersten Arztpatienten – Kontakt im Quartal “abzugleichen”. Und das ist nur der erste Schritt……

Sie vermeiden viel Umstand und Aufwand, wenn Sie IMMER eine gültige Versichertenkarte bereithalten – auch bei anderen Behandlern.

Wir sind mit diesem Umstand nicht glücklich – aber da sind uns die Hände gebunden!!
Unter Umständen müssen Sie sonst von Ihrer Krankenkasse telefonisch eine Versicherungsbestätigung anfordern, die an uns gefaxt wird (fax: 0231 800053). Erst wenn die vorliegt, dürfen wir behandeln!

Alternativ können wir Ihnen “notfalls” eine “Privatrechnung ausstellen, die Sie dann bei Ihrer Kasse einreichen könnten.

Also: immer an die Versichertenkarte denken!!